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   BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74   

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BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74 (https://dejure.org/1975,419)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1975 - VI C 130.74 (https://dejure.org/1975,419)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1975 - VI C 130.74 (https://dejure.org/1975,419)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord" - Gegenstand einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
    Nicht das Verbot selbst, tödliche Waffen zu gebrauchen, sondern die Voraussetzungen, unter denen die Waffenanwendung gegen Menschen für zulässig zu erachten ist, bestimmen den Gegenstand seiner Gewissensentscheidung (BVerwGE 37, 69 [70, 71]).

    Darum besitzt derjenige nicht die innere Einstellung, die es rechtfertigen würde, ihn als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen, der sich zur Teilnahme am Bürgerkrieg bekennt, auch wenn sie der Erhaltung der staatlichen und sittlichen Ordnung dient (BVerwGE 37, 69 [70, 71]; Beschluß vom 30. August 1974 - BVerwG VI C 57.73 -).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
    Obwohl die Lage nicht in der Weise zugespitzt ist, daß nur noch die Alternative "Du oder Ich" bzw. "Du oder die anderen" bleibt, die für den Kriegsdienstverweigerer grundsätzlich alleine eine Ausnahme von der absoluten Achtung menschlichen Lebens zu rechtfertigen vermag (BVerwGE 44, 313 [322]), geht es auch hier um eine menschliche Grenzsituation.
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
    Die Orientierung an der Zahl der Menschenleben kann Ausdruck einer solchen Gewissensentscheidung sein (BVerwGE 39, 269 [272, 273]).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73

    Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
    Doch muß die außerordentliche, an die Grundfesten der Persönlichkeit des Betreffenden rührende Tat nach seiner Vorstellung jene besondere seelische Belastung hervorrufen, die den Kriegsdienstverweigerer kennzeichnet (Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 66]).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
    Das Verwaltungsgericht ist von dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) und der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 53 [55]) entwickelten Begriff der Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG ausgegangen.
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
    Das Verwaltungsgericht ist von dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) und der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 53 [55]) entwickelten Begriff der Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG ausgegangen.
  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
    Gleiches gilt für einen Wehrpflichtigen, der zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz notwendig verbundenen weiteren Gewaltakten bereit wäre, denn sein Handeln steht der Beteiligung am Bürgerkrieg gleich (vgl. u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -, Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschluß vom 29. Juli 1974 - BVerwG VI CB 51.73 -).
  • BVerwG, 29.07.1974 - VI CB 51.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
    Gleiches gilt für einen Wehrpflichtigen, der zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz notwendig verbundenen weiteren Gewaltakten bereit wäre, denn sein Handeln steht der Beteiligung am Bürgerkrieg gleich (vgl. u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -, Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschluß vom 29. Juli 1974 - BVerwG VI CB 51.73 -).
  • BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73

    Kriegsdienstverweigerung bei Billigung eines Tyrannenmordes - Anwendung tödlicher

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
    Gleiches gilt für einen Wehrpflichtigen, der zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz notwendig verbundenen weiteren Gewaltakten bereit wäre, denn sein Handeln steht der Beteiligung am Bürgerkrieg gleich (vgl. u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -, Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschluß vom 29. Juli 1974 - BVerwG VI CB 51.73 -).
  • BVerwG, 30.08.1974 - VI C 57.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
    Darum besitzt derjenige nicht die innere Einstellung, die es rechtfertigen würde, ihn als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen, der sich zur Teilnahme am Bürgerkrieg bekennt, auch wenn sie der Erhaltung der staatlichen und sittlichen Ordnung dient (BVerwGE 37, 69 [70, 71]; Beschluß vom 30. August 1974 - BVerwG VI C 57.73 -).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 86.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassung einer Revision wegen

    Der erkennende Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß eine Fallgestaltung, in der durch die Beseitigung eines Diktators eine Massenvernichtung soll verhindert werden können, wegen ihrer Irrealität zur Prüfung der erforderlichen geistigen Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit Fragen der Gewaltanwendung sowie zur Ermittlung der Tiefe der behaupteten Gewissensentscheidung nicht unbedingt geeignet ist (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 75.75 -).

    Der erkennende Senat hat in dem genannten Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - ausgeführt, daß in einem Fall, in dem durch die Tötung eines einzigen Menschen eine Vielzahl von Menschenleben gerettet werden kann, das tatenlose Zusehen ein unzumutbares Maß an Selbstentäußerung bedeuten kann, wenn der Wehrpflichtige diese Situation innerlich als zugespitzte Nothilfelage erfährt und aufgrund elementarer sittlicher Wertentscheidungen handeln würde.

    Ferner muß es sich über die bloße Feststellung, ob der Wehrpflichtige eingreifen will oder nicht, hinaus Klarheit verschaffen, wie er die Situation innerlich erfährt und welche besonderen Umstände ihm ein Eingreifen zulässig oder geboten erscheinen lassen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 -).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 33.75

    Prinzipielle Ablehnung von Gewalt zur Tötung von Menschen als Voraussetzung für

    Wenn ein Wehrpflichtiger in seiner Vorstellung die durch eine verbrecherische Führungsgruppe geschaffene Situation wie eine zugespitzte Nothilfelage erfährt, in der die Rettung einer Vielzahl von Menschen von seinem Handeln abhängt, und wenn er sich aufgrund sittlicher Wertentscheidung zum Handeln in der Lage, möglicherweise sogar getrieben sieht, so kann es auch hier nur auf seine sittliche Motivation als solche ankommen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 -), wobei auch die Zahl der Menschenleben auf der einen und der anderen Seite eine Rolle spielen kann (vgl. BVerwGE 39, 269 [272 f.]).

    Doch muß das außerordentliche, an die Grundfesten der Persönlichkeit rührende Verhalten nach der Vorstellung des Wehrpflichtigen jene besondere seelische Belastung hervorrufen, die den Kriegsdienstverweigerer bei jeder Durchbrechung des Gebots der absoluten Achtung menschlichen Lebens kennzeichnet (vgl. BVerwGE 44, 313 [3.18]; Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 -).

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75

    Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von

    Doch muß die außerordentliche, an die Grundfesten der Persönlichkeit des Betreffenden rührende Handlungsweise nach der Vorstellung des Wehrpflichtigen jene besondere seelische Belastung hervorrufen, die den Kriegsdienstverweigerer kennzeichnet (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 -).
  • BVerwG, 02.04.1976 - 6 B 71.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erörterung von Konfliktfällen -

    Beide Zwecke können nur erreicht werden, wenn sich das Verwaltungsgericht darüber Klarheit verschafft, wie der Wehrpflichtige die vorgehaltene Konfliktsituation innerlich erfährt (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 -) und aufgrund seiner Persönlichkeit erfahren kann.

    Im übrigen dürfte angesichts der von der Beschwerde angeführten Entscheidungen sowie der Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - eine von der Beschwerde angestrebte weitergehende rechtsgrundsätzliche Klärung nicht mehr erforderlich sein.

  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der

    Doch muß die außerordentliche, an die Grundfesten der Persönlichkeit des Betreffenden rührende Tat nach seiner Vorstellung jene besondere seelische Belastung hervorrufen, die den Kriegsdienstverweigerer kennzeichnet (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 -).
  • BVerwG, 16.10.1975 - 6 B 34.75

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer

    Nur unter ganz besonderen Umständen ließe die mit schweren Gewissensskrupeln verbundene Waffenanwendung außerhalb von zugespitzten Notsituationen die absolute Achtung menschlichen Lebens durch den Kriegsdienstverweigerer unberührt (Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 - [Buchholz a.a.O.]; vgl. ferner neuerdings auch Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 -).
  • BVerwG, 05.06.1985 - 6 CB 11.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer Gewissensentscheidung

    Es beruht insbesondere nicht auf einer Abweichung von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - (a.a.O.) im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 117.73 - und vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 130.74 -) genannt hat und die in weiteren Entscheidungen für ähnliche Fallgestaltungen fortentwickelt worden sind (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 13. Januar 1981 - BVerwG 6 C 48.80 - und vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 174.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 145]).
  • BVerwG, 08.11.1982 - 6 B 95.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Eine Divergenz zu demUrteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 130.74 - liegt deshalb nicht vor, weil in dem dort entschiedenen Fall der Wehrpflichtige seine Bereitschaft zu einem Tyrannenmord und den damit einhergehenden Gewaltakten grundsätzlich verneint hatte und sich zu einer Tötung Hitlers allein unter der Voraussetzung imstande sah, daß allein Hitler hätte sterben müssen und der Krieg daraufhin sofort beendet gewesen wäre.
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Ergeben sich im Laufe der mit dem Wehrpflichtigen vorzunehmenden Erörterungen jedoch Alternativen der geschilderten Art, ist bei der rechtlichen Würdigung seiner Angaben zu berücksichtigen, daß auch einem Kriegsdienstverweigerer bei der Abwägung zwischen dem Tod einer Unzahl von Menschen sowie dem Leid der sonst von Gewaltherrschaft und Krieg Betroffenen einerseits und der Person des alleinigen Urhebers dieses Unheils andererseits vom Gesetz nicht das Maß an Selbstentäußerung angesonnen wird, unter Aufgabe seiner sittlichen Persönlichkeit tatenlos zuzusehen und die Dinge ihren Lauf nehmen zu lassen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 -).
  • BVerwG, 17.10.1979 - 6 CB 107.78

    Frage der offenbaren Unbegründetheit einer Verfahrensrevision im Hinblick auf die

    Doch muß die außerordentliche, an die Grundfesten der Persönlichkeit des Betreffenden rührende Handlungsweise nach der Vorstellung des Wehrpflichtigen jene besondere seelische Belastung hervorrufen, die den Kriegsdienstverweigerer kennzeichnet (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 130.74 -).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 98.74

    Ausschluss einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe durch

  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 B 83.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.03.1981 - 6 B 27.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klärungsbedürftigkeit der

  • BVerwG, 14.11.1979 - 6 B 92.79

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Tötung eines Diktators

  • BVerwG, 18.03.1976 - 6 C 51.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 11.11.1975 - 6 CB 23.75

    Nichtzulassung einer Revision - Achtung menschlichen Lebens durch einen

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 9.76

    Erfordernis einer Beweisaufnahme durch die entscheidenden Richter selbst -

  • BVerwG, 21.06.1983 - 6 CB 33.81

    Bereitschaft zur Benutzung einer Waffe in Notwehrsituationen als Kriterium gegen

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